Meister und Schüler


Im Handwerksbereich darf die Ausbildungsbezeichnung Meister – in Verbindung mit einem Handwerk – nur führen, wer die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk bestanden hat. Die in der Industrie verwendeten Bezeichnungen, zum Beispiel Werkmeister, beziehen sich auf die Inhaber gehobener Positionen mit abgeschlossener Fachausbildung, genießen als solche jedoch keinen gesetzlichen Schutz. 

Die Ausbildungsbezeichnung Industriemeister dagegen ist geschützt. Über die Meister in den oben genannten Abschlüssen hinaus sind Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, zum Beispiel Baumeister, Tonmeister, Schnittmeister, Hausmeister oder Bademeister. Diese Bezeichnungen sind jedoch keine Abschlüsse von Aufstiegsfortbildungen, sondern sollen zum einen die leitende Funktion (Tonmeister, Schnittmeister) darstellen, zum anderen ist sie die Abschlussbezeichnung einer Berufsausbildung (Bademeister).

Auch Amtsbezeichnungen von Beamten enthalten das Wort Meister (zum Beispiel Polizeiobermeister oder den Bürgermeister einer Gemeinde).
Bei der Bundeswehr werden oder wurden Soldaten, die nach Ausbildung, Prüfung und Ernennung bestimmte Aufgaben wahrnehmen, als …meister bezeichnet (beispielsweise Luftrettungsmeister, Sonarmeister, Sanitätsmeister, Lademeister, Schirrmeister).

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