Digitale Forensik



Die IT-Forensik bzw. Digitale Forensik ist ein Teilgebiet der Forensik. Die IT-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und der Feststellung des Tatbestandes und der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren. Mittlerweile ist die Untersuchung von Computersystemen im Sinne einer inhaltlichen Auswertung der dort gespeicherten Informationen auch im Zusammenhang mit „herkömmlichen“ Straftaten, aber auch für Zwecke der Steuerfahndung etabliert.

Wesentliches Element der IT-Forensik ist die Gerichtsfestigkeit der digitalen Beweismittel und aller folgenden Aktivitäten, d.h. die Daten und Analyseschritte müssen den Anforderungen von Gerichten an Beweismittel genügen. Dies wird durch eine lückenlose und umfassende Dokumentation der Beweismittel (u.a. mit Fotos, Hashing, Vier-Augen-Prinzip, etc.) und aller weiteren Analyseschritte bis zum Ergebnis der forensischen Datenanalyse erreicht.

Die IT-Forensik gliedert sich in die zwei Bereiche Computer-Forensik bzw. Disk-Forensik, bei der es um die Analyse von Computer- oder Mobilgeräten und der darin enthaltenen Daten geht und Forensische Datenanalyse bzw. Data-Forensik, bei der es um die Analyse von (meist großen) Datenbeständen aus Anwendungen und den zugrunde liegenden Datenbanken geht. Ziel der Computer-Forensik ist in der Regel das Analysieren von Kommunikation. Ziel der Forensischen Datenanalyse ist typischerweise die Analyse von Handlungen.

Mittlerweile bieten viele IT- und Beratungsfirmen forensische Untersuchungen als Dienstleistung an. Aber auch polizeiliche Behörden beschäftigen Fachkräfte in diesem Bereich.

► Ausbildung: Studium der Digitalen Forensik an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Allgemeine und digitale Forensik an der Hochschule Mittweida, IT-Forensik als Fernstudium an der Hochschule Wismar 
► Arbeitsmarkt: Ein-satzfelder bei IT-Dienstleistern, Polizei, in der IT-Sicherheit von Unternehmen oder als Sachverständige. 
► Chancen: Steigende Nachfrage durch Internet der Dinge. 
►Verdienst: Im höheren Dienst beginnt die Besoldungsstufe bei A 13, das sind knapp 4000 € monat-liches Grundgehalt. In der Wirtschaft ver-dienen Berufseinsteiger rund 1000 € mehr.

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