Berufliche Bildung wird digitalisiert


Im deutschen Arbeitsrecht bezeichnet Berufsbildung die Gesamtheit der Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung und Fortbildung. Sie ist Teil des öffentlich zugänglichen deutschen Bildungssystems. Dagegen wird mit beruflicher Weiterbildung in der Regel eine unternehmensbezogene Bildungsmaßnahme bezeichnet.

Nach § 1 des deutschen Berufsbildungsgesetzes gehören dazu die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

  • Die Berufsausbildungsvorbereitung führt durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heran.
  • Die Berufsausbildung (Duale Ausbildung) vermittelt die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang. Sie ermöglicht ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu.
  • Die berufliche Fortbildung soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern und den beruflichen Aufstieg ermöglichen.
  • Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

Für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Anwendung. Hierfür ist das Krankenpflegegesetz (KrPflG) gültig.

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